Prüffeld-Tableau
Erfüllung der rechtlichen Anforderungen

Vorteile

Durch dieses Produkt erwerben Sie viele Vorteile:

  • Rechtskonforme Ausrüstung eines elektrischen Prüfplatzes
  • Flexible Nutzung
  • Freie Platzwahl
  • Integration in vorhandene Elektro-Installation
  • Nutzung von vorhandenen Not-Aus-Kreisen
  • Flexible Erweiterung des Not-Auskreises
  • Jederzeitige Erweiterung möglich
  • Nutzung für Hochspannungs- und Niederspannungsprüfplätze
  • Nutzung für einzelnen Prüfplatz, mehrere Prüfplätze oder ein Prüffeld
  • Nutzung von zwei Not-Aus-Kreisen
  • Eindeutige Betriebszustände durch Signalisierung und Befehlsgeräte
  • Verwendung von Sicherheitsbauteilen gem. Maschinenrichtlinie und EN 60204-1
  • Große Hilfe bei Einhaltung der rechtlichen Grundlagen
Bild von elektrischen Schaltungen

Rechtliche Grundlagen

Durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und die darin genannte VDE 0104 (EN 50191) müssen elektrische Prüfarbeitsplätze den Bestimmungen aus diesen Regelwerken entsprechen.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen aus der DGUV Information 203-034,der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN VDE 0105-100 zu beachten.

Auszug aus der DGUV Information.203-034:

Anwendungsbereich

Diese BG Information findet Anwendung auf das Errichten und betreiben von elektrischen Prüfanlagen im Geltungsbereich der DIN EN 50191(VDE 0104):2001-D1, d.h. wenn das Berühren unter Spannung stehender Teile gefährlich ist. Davon ist auszugehen, wenn

  • die Spannung bei Frequenzen bis 500Hz mehr als 25 V AC oder 60 V DC beträgt
  • der durch die Spannung hervorgerufene Strom bei Wechselspannung gröer als 3 mA ist
  • effektiv bzw. bei Gleichspannung größer als 12 mA ist bei Frequenzen über 500 Hz die zulässigen Stromwerte nach Tabelle A.1 der VDE 0104 überschritten sind
  • die elektrische Entladungsenergie höher als 350 mJ ist.

Auch wenn diese Werte eingehalten sind, müssen alle zu erwartenden Risiken bedacht werden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen getroffen werden, z.B. Lichtbogengefährdung bei einem Akkumulator, Gefährdung durch hohe Entladungsenergie bei einem Kondensator.

Über den Geltungsbereich der Norm hinausgehend ist diese BGI auch auf Fertigungseinrichtungen anzuwenden, die in Aufbau und Gefahrensituation einer elektrischen Prüfanlagevergleichbar sind, z.B. Pump- und Einbrennstände bei der Leuchtstofflampenfertigung. Diese verfolgen einen konkreten Fertigungszweck, elektrische Prüfungen werden dabei nicht durchgeführt.•